Enterben

Alles Wichtige rund um das Thema Enterbung: Rechtsicherheit, Pflichtanteil und Formulierungen im Testament

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Alles Wichtige rund um das Thema Enterbung: Rechtsicherheit, Pflichtanteil und Formulierungen im Testament

Allgemeines

Angehörige wirksam vom Erbe ausschließen

Streitigkeiten innerhalb der Familie sind normal, aber manchmal lassen sie sich nicht mehr lösen. In solchen Fällen entscheiden sich Eltern oft dafür, ihre Kinder zu enterben. Wir erklären Dir, was das bedeutet und wie Du jemanden korrekt enterben kannst.

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Was bedeutet Enterben?

Wenn eine Person in ihrem Testament festlegt, dass ein Angehöriger sie nicht beerben soll, bedeutet das, dass diese Person nach dem Tod nichts vom Vermögen erhält.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die anderen Erben leer ausgehen, denn jedem, der nach der gesetzlichen Erbfolge als Erbe erster Ordnung gilt, steht ein gesetzlicher Pflichtteil zu. Das betrifft eigene Kinder und Enkelkinder. Mehr dazu in unserem Artikel über Nachlass und Erbe.

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Wen kannst Du enterben?

Grundsätzlich gilt: Wenn eine Person nach der gesetzlichen Erbfolge das Recht hat, Dich zu beerben, kannst Du sie auch enterben. Dazu gehören:

  • Erben erster Ordnung: Kinder, Enkelkinder
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen

Wenn Du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, hat auch Dein Partner Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Du kannst sowohl Deinen Partner als auch alle oben genannten Personen enterben. Beachte jedoch, dass die Erben der enterbten Personen an dessen Stelle treten können. Wenn du zum Beispiel Deine Tochter enterbst und sie Kinder hat, erhalten diese das Erbe.

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Wie kannst Du jemanden enterben?

Dafür benötigst Du zwingend ein Testament. Du musst Deinen letzten Willen handschriftlich festhalten und unterschreiben. Um jemanden zu enterben, kannst Du Formulierungen wie „Meine Tochter soll mich nicht beerben“ oder „Meine Schwester soll den Pflichtteil erhalten“ in das Testament aufnehmen. Alternativ kannst Du auch angeben, wer dich als Alleinerben beerben soll, zum Beispiel mit der Formulierung: „Mein Sohn ist Alleinerbe“.

Du musst keinen Grund für deine Entscheidung angeben, warum Du nicht möchtest, dass ein Angehöriger Dich beerbt. Es ist Dein persönlicher Wunsch, den Du nicht rechtfertigen musst.

Übrigens: Du musst keinen Notar aufsuchen, um die Rechtsgültigkeit Deines Testaments und die damit verbundene Enterbung sicherzustellen. Es genügt Deine handschriftliche Unterschrift. Daher entstehen für Dich keine Kosten im Zusammenhang mit der Enterbung.

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Wann kannst Du enterben?

Die Antwort ist klar: Immer dann, wenn Du es für notwendig und angemessen hältst. Es gibt keine Vorgaben, wann Du jemanden enterben darfst. Du musst die betroffene Person nicht einmal darüber informieren. Wenn in Deinem Testament steht, dass ein Familienmitglied enterbt ist, ist dies mit Deiner Unterschrift rechtsgültig.

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Enterben: Wie hoch ist der Pflichtteil?

Auch Personen, die enterbt wurden, haben in der Regel Anspruch auf einen Pflichtteil. Ein Familienmitglied komplett zu enterben, ist nur in besonderen Fällen möglich. Das Gesetz sieht eine Fürsorgepflicht für nahe Angehörige vor, die über den eigenen Tod hinausgeht.

Der Pflichtteil des Erbes wird gemäß den §§ 1924 bis 1936 BGB berechnet und entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Sowohl enterbte Ehegatten, Kinder als auch andere Erbberechtigte haben daher als Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf 50 Prozent ihres gesetzlichen Erbteils.

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