Deine Patientenverfügung in nur 15 min
Die Patientenverfügung kommt zum Einsatz, wenn Du Deinen Willen selbst nicht mehr äußern kannst.
Eine Patientenverfügung ist eines der wichtigsten Vorsorgedokumente. Mit ihr kannst Du festlegen, ob und inwiefern Du einer ärztlichen Behandlung oder pflegerischen Versorgung zustimmst. Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der wir durch eine Krankheit oder einen Unfall selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Hilf Deinen Angehörigen und dem medizinischen Personal dabei, Deinem Willen zu entsprechen.
Starte mit der Klickstrecke, um Deine Patientenverfügung intuitiv zu erstellen. Ein paar Klicks führen Dich durch alle wichtigen Entscheidungen.
Sobald Du fertig bist, unterschreibe Deine Patientenverfügung. Damit wird sie offiziell und rechtsgültig.
Teile Deine fertige Patientenverfügung sicher mit einer Vertrauensperson. So stellst Du sicher, dass Deine Wünsche bekannt und geschützt sind.
Wie sie erstellt wird und warum sie wichtig ist
Eine Patientenverfügung in Deutschland ist ein wichtiges Instrument, um die Wünsche und Vorstellungen einer Person bezüglich ihrer medizinischen Versorgung und Behandlung festzulegen. Sie wird wichtig, sobald Du selbst nicht mehr in der Lage bist, medizinische Entscheidungen zu treffen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Du durch eine Krankheit oder einen Unfall ins Koma fällt oder an einer Demenz erkrankt.
In einer Patientenverfügung kannst Du detailliert festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Du in bestimmten Situationen wünscht und welche nicht. Das können zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen, Schmerztherapie, künstliche Ernährung oder Beatmung sein. Sie ist bindend sowohl für Deine behandelnden ÄrztInnen und das Pflegepersonal als auch für Deine Angehörigen. Die gesetzliche Grundlage bildet der §1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Hier sind alle wichtigen Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfügung geregelt.
Übrigens: Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass eine Patientenverfügung zwingend notariell beglaubigt sein muss. Das ist nicht der Fall. Sie ist auch ohne notarielle Beglaubigung gültig, wenn sie die formellen Anforderungen erfüllt. Auch die Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister durch den Notar ist nicht zwingend nötig. Aber denke unbedingt daran, Deinen Vertrauenspersonen über die Existenz und den Ablageort Deiner Patientenverfügung zu informieren. Nur so stellst Du sicher, dass die wichtigen Dokumente im Ernstfall schnell gefunden und berücksichtigt werden können.
Zum Beispiel im sicheren Tresor bei Nachklang. Du willst mehr über eine Patientenverfügung erfahren? In unsrem Ratgeber findest Du einen ausführlichen Artikel dazu.
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