Berliner Testament
Was sind die Vorteile und Risiken? Wann ist es sinnvoll? Hier erfährst Du alles Wissenswerte zum Berliner Testament.
Das Berliner Testament ist eine spezielle Form des gemeinschaftlichen oder Ehegattentestaments, das hauptsächlich von verheirateten Paaren mit Kindern genutzt wird. Hierbei setzen sich beide Ehepartner gegenseitig als Alleinerben oder Vollerben ein, mit dem Ziel, den gemeinsamen Nachlass erst an die Kinder zu vererben, wenn beide Partner verstorben sind. Die Kinder werden dann zu Schlusserben.
Ein Testament greift in die gesetzliche Erbfolge ein. Nach der gesetzlichen Erbfolge haben Verwandte, insbesondere Kinder und Ehepartner, ein gesetzliches Erbrecht. Ohne testamentarische Regelung hängt der Anteil, den der überlebende Ehepartner erbt, vom Güterstand und der Anzahl der gemeinsamen Kinder ab. Bei einer Zugewinngemeinschaft und gemeinsamen Kindern erben der überlebende Ehepartner und die Kinder je zur Hälfte.
Wenn es darum geht, den gemeinsamen Nachlass zu verteilen, kann es kompliziert werden, insbesondere wenn beide Ehepartner in einer gemeinsamen Immobilie gelebt haben und keine anderen bedeutenden Vermögenswerte vorhanden sind. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, das Elternhaus zu verkaufen, um alle Erben gleichberechtigt auszuzahlen.
Das Berliner Testament bietet eine Möglichkeit zur Nachlassregelung, die verhindert, dass das gemeinsame Vermögen aufgeteilt werden muss. Es bietet eine verlässliche Absicherung für den überlebenden Partner.
Das Berliner Testament hebt den Pflichtteil nicht auf. Selbst wenn Du ein Berliner Testament erstellst, behalten Deine Kinder im ersten Erbfall (zuerst verstorbener Ehepartner) ihren gesetzlichen Pflichtteil. Die Enterbung im ersten Erbfall kann von den Kindern in der Regel nicht angefochten werden, jedoch haben sie das Recht, ihren Pflichtteil einzufordern. Dies kann beim alleinerbenden Ehegatten zu erheblichen Problemen führen, insbesondere wenn Immobilien oder Unternehmensanteile Teil des Erbes sind. Um solche Situationen zu vermeiden, werden in Ehegattentestamenten oft sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln verwendet.
Diese Klausel soll verhindern, dass die Kinder ihren Pflichtteil einfordern können, indem sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Es ist wichtig, eine solche Klausel sorgfältig zu formulieren, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Pflichtteilsstrafklauseln beinhalten Konsequenzen für die Kinder, wenn sie ihren Pflichtteil gegenüber dem überlebenden Ehegatten geltend machen. Dadurch wird entweder automatisch die Enterbung für den zweiten Erbfall ausgelöst oder dem Ehegatten wird das Recht eingeräumt, das Testament zuungunsten der pflichtteilsfordernden Kinder zu ändern. In den meisten Fällen ist eine flexible Pflichtteilsstrafklausel im Ermessen des überlebenden Ehegatten sinnvoller als eine automatische Klausel. Dies ermöglicht es den Kindern, den Pflichtteil im Einvernehmen mit dem längerlebenden Elternteil zu fordern oder gegen dessen Willen.
Im Berliner Testament können auch andere Klauseln enthalten sein, um bestimmte Aspekte der letztwilligen Verfügung zu ändern. Beispiele hierfür sind die Salvatorische Klausel, die Wiederverheiratungsklausel, die Freistellungsklausel und die Sozinische Klausel (cautela sozini). Diese Klauseln ermöglichen eine individuelle Gestaltung des Testaments und können spezifische Anliegen und Bedürfnisse berücksichtigen.
Obwohl es bei kleineren Vermögen und einfachen Familienkonstellationen reibungslos funktionieren kann, birgt es auch einige Risiken:
Wenn sich die Vorstellungen zur Nachlassregelung ändern, können sowohl einseitige als auch beidseitige Änderungen oder Widerrufe des Berliner Testaments vorgenommen werden. Es ist ratsam, ein neues Testament aufzusetzen oder das bestehende Testament einvernehmlich zu vernichten. Bei einem notariellen Testament genügt es, den Notar über den Widerruf zu informieren. Bei einem handschriftlichen Testament müssen beide Ehepartner ihre Unterschrift auf jeder Seite des Testaments löschen.
Ein Berliner Testament kann entweder notariell aufgesetzt oder handschriftlich verfasst werden. Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Ein handschriftliches Testament ist kostengünstiger, erfordert jedoch die persönliche handschriftliche Verfassung und Unterschrift beider Ehepartner.