Patientenverfügung erstellen – rechtssicher und BHG-konform
Wie kann ich eine Patientenverfügung erstellen und was regelt sie? Erfahre hier mehr.
Eine Patientenverfügung in Deutschland ist ein wichtiges Instrument, um die Wünsche und Vorstellungen einer Person bezüglich ihrer medizinischen Versorgung und Behandlung festzulegen. Sie wird wichtig, sobald Du selbst nicht mehr in der Lage bist, medizinische Entscheidungen zu treffen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Du durch eine Krankheit oder einen Unfall ins Koma fällt oder an einer Demenz erkrankt.
In einer Patientenverfügung kannst Du detailliert festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Du in bestimmten Situationen wünscht und welche nicht. Das können zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen, Schmerztherapie, künstliche Ernährung oder Beatmung sein.
Deine Patientenverfügung ist bindend sowohl für Deine behandelnden ÄrztInnen und das Pflegepersonal als auch für Deine Angehörigen. Die gesetzliche Grundlage bildet der Paragraph 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Hier sind alle wichtigen Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfügung geregelt.
Es gibt kein speziell vorgeschriebenes Formular für eine Patientenverfügung in Deutschland. Eine Patientenverfügung kann grundsätzlich in freier Form verfasst werden. Es ist allerdings wichtig, dass sie schriftlich vorliegt und von der Person, die sie erstellt, eigenhändig unterschrieben wurde.
Es gibt jedoch viele verschiedene Muster und Formulare, die Dir als Leitfaden für beim Patientenverfügung erstellen dienen können. Diese Formulare können helfen, alle relevanten Aspekte abzudecken und die eigene Verfügung so klar und detailliert wie möglich zu gestalten. Wenn Du auf ein Muster oder eine Vorlage zurückgreifst, beachte unbedingt, dass eine Patientenverfügung ein sehr individuelles und persönliches Dokument ist. Nimm Dir daher Zeit für das Ausfüllen und frage im Zweifelsfall einen Experten um Rat. Man sollte es vermeiden, blind eine Muster-Patientenverfügung auszudrucken und zu unterschreiben.
Wichtige Anlaufstellen für Broschüren und Textbausteine sind u. a. das Bundesministerium für Justiz (BJV) sowie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Auch bei der Verbraucherzentrale findest Du wichtige Informationen und Formulare zum Thema Patientenverfügung.
Wir bei Nachklang leiten Dich Schritt für Schritt durch die wichtigen Fragen rund um Deine Patientenverfügung. Im Anschluss kannst Du Deine persönliche Patientenverfügung einfach downloaden, ausdrucken und unterschreiben.
Wenn Du keine Patientenverfügung hast oder Deine Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- oder Behandlungssituation zutrifft, wird es schwierig. Dann entscheiden Deine ÄrztInnen gemeinsam mit Deinen VertreterInnen, was mit Dir geschehen soll – im Extremfall über Leben und Tod. Hierzu versuchen sie, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln und entsprechend zu handeln.
Sollten sich die unterschiedlichen Parteien nicht einigen können, müssen VertreterInnen die Entscheidung eines Betreuungsgerichts einholen. In einer solchen Situation könnte es zu Konflikten oder Unklarheiten darüber kommen, was die beste Entscheidung für Dich wäre. Daher ist es sehr empfehlenswert, eine Patientenverfügung zu erstellen, in der Du Deine eigenen Wünsche und Vorstellungen klar zum Ausdruck gebracht hast.
Eine Patientenverfügung ist grundsätzlich – sofern die formellen Anforderungen erfüllt sind – direkt nach ihrer Unterschrift gültig. Sie tritt allerdings erst dann in Kraft, wenn die in der Verfügung beschriebenen gesundheitlichen Zustände eintreten und Du selbst nicht mehr in der Lage bist, selbst über Deine medizinische Versorgung zu entscheiden.
Eine Patientenverfügung gilt grundsätzlich unbegrenzt (also bis ans Lebensende), solange sie nicht widerrufen wird. Das bedeutet, sie bleibt gültig, bis die Person, die sie erstellt hat, sie ausdrücklich zurückzieht oder ändert. Der Widerruf kann jederzeit und formlos erfolgen, es empfiehlt sich aber, dies schriftlich zu tun. So schließt Du sicher aus, dass Deine Angehörigen und Mediziner an Deine Patientenverfügung gebunden bleiben. Theoretisch reicht aber auch schlüssiges Verhalten, wie Kopfschütteln oder Nicken.
Obwohl es keine rechtliche Verpflichtung gibt, eine Patientenverfügung regelmäßig zu erneuern, empfehlen Experten, die Verfügung etwa alle zwei Jahre zu überprüfen. Das ist besonders wichtig, weil sich die persönlichen Wünsche und Vorstellungen im Laufe der Zeit ändern können. Zudem können sich auch medizinische Möglichkeiten und Behandlungsstandards weiterentwickeln. Insbesondere, da der Gesetzgeber in §1827 BGB festgelegt hat, dass die Bestimmungen der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen müssen, ist eine regelmäßige Überprüfung dringend zu empfehlen. Andernfalls kann es passieren, dass die Patientenverfügung im Ernstfall nicht greift.
Es ist auch hilfreich, das Datum der letzten Überprüfung oder Aktualisierung auf der Patientenverfügung zu vermerken. So kann gezeigt werden, dass die Verfügung aktuell ist und den derzeitigen Wünschen entspricht. Eine ältere Patientenverfügung ist jedoch nicht automatisch ungültig, wenn sie nicht regelmäßig erneuert wurde.
Es ist ebenfalls wichtig, die entsprechenden Personen, wie z.B. den Bevollmächtigten oder nahestehende Personen, über die Existenz sowie jede Änderung oder Aktualisierung der Patientenverfügung zu informieren.
Um rechtlich bindend zu sein, muss eine Patientenverfügung schriftlich verfasst und unterschrieben sein. Sie sollte so präzise wie möglich sein, um Interpretationsspielräume zu minimieren. Dabei ist es hilfreich, konkrete Krankheitsbilder und Behandlungssituationen zu benennen und dazu die eigenen Wünsche festzulegen.
Eine Patientenverfügung in Deutschland ist dann gültig, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, ist eine Patientenverfügung in Deutschland grundsätzlich wirksam und Ärzte und Betreuer sind rechtlich verpflichtet, sich daran zu halten.
Übrigens: Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass eine Patientenverfügung zwingend notariell beglaubigt sein muss. Das ist nicht der Fall. Eine Patientenverfügung ist auch ohne notarielle Beglaubigung gültig, wenn sie die formellen Anforderungen erfüllt. Auch die Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister durch den Notar ist nicht zwingend nötig. Aber denke unbedingt daran, Deinen Vertrauenspersonen über die Existenz und den Ablageort Deiner Patientenverfügung zu informieren. Nur so stellst Du sicher, dass die wichtigen Dokumente im Ernstfall schnell gefunden und berücksichtigt werden können.
Geh auf Nummer sicher und hinterlege Deine Patientenverfügung mit Deinen anderen Dokumenten im digitalen Nachlassordner von Nachklang. Registriere Dich kostenlos bei uns und lege sofort los!
Patientenverfügung selbst erstellen
Wenn Du Deine Patientenverfügung selbst ohne Hilfe erstellst, ist das grundsätzlich kostenlos möglich. Allerdings ist dann die Gefahr groß, dass Deine Patientenverfügung lückenhaft, ungenau oder nicht bindend ist. Daher empfehlen wir Dir, unseren Leitfaden zu nutzen. Mit Nachklang leiten wir Dich schrittweise durch alle relevanten Fragen. Melde Dich an und erstelle Deine Patientenverfügung online.
Kosten beim Notar
Wichtig vorab: Deine Patientenverfügung ist – wenn alle formellen Anforderungen erfüllt sind – auch ohne notarielle Beglaubigung gültig. Die Beratung und/oder Hinterlegung durch einen Notar ist also keine Pflicht. Wenn Du Dich trotzdem für notarielle Unterstützung entscheidest, werden die Kosten für die notarielle Beurkundung einer Patientenverfügung durch die Gebührenordnung für Notare (GNotKG) einheitlich festgelegt.
Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Beglaubigung ausschließlich die Authentizität Deiner Unterschrift bescheinigt bzw. bestätigt, dass eine Kopie oder Abschrift dem Original entspricht. Nach der Gebührenordnung für Notare (GNotKG) betragen die Kosten für Beglaubigungen 10 Euro pro Dokument oder 1 Euro pro Seite zuzüglich Mehrwertsteuer – hier kommt stets der höhere Betrag zum Tragen. Darüber hinaus beträgt die Mindestgebühr für ein Beurkundungsverfahren gemäß Anlage 1 zum GNotKG (Kostenverzeichnisnummer 21200) 60 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Es können außerdem noch Kosten für Post- und Schreibauslagen anfallen. Oft wird der Notar Deine Patientenverfügung dann beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen. Hier musst Du noch einmal mit einer einmaligen Gebühr von etwa 20 Euro rechnen.
Wenn Du Dich dazu entscheidest, auch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellen zu lassen, können weitere Kosten auf Dich zukommen. Es ist daher immer eine gute Idee, die voraussichtlichen Kosten im Vorfeld mit dem Notar zu besprechen, um Überraschungen zu vermeiden. Ein seriöser Notar sollte in der Lage sein, Dir einen Kostenvoranschlag zu geben, bevor Du Dich dazu entscheidest, seine Dienste in Anspruch zu nehmen.
Kosten beim Rechtsanwalt
Es ist nicht zwingend notwendig, dass Du einen Rechtsanwalt aufsuchst, um Deine Patientenverfügung zu verfassen. Wenn Du Dich ausschließlich juristisch beraten lässt, besteht das Risiko, dass Deine Patientenverfügung im Ernstfall für Ärzte unklar sein könnte. Rechtsanwälte haben oft nicht das erforderliche medizinische Fachwissen, um präzise Anweisungen für Notfallsituationen zu formulieren. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs haben gezeigt, dass Patientenverfügungen, die unklar formuliert sind, praktisch unwirksam sein können.
Solltest Du Dich dennoch dazu entscheiden, Dich von einem Rechtsanwalt zu Deiner Patientenverfügung beraten zu lassen, musst Du mit Kosten von etwa 190 Euro plus Mehrwertsteuer rechnen. Dies ist der Höchstbetrag, den Anwälte laut § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für eine außergerichtliche Erstberatung von Privatpersonen verlangen dürfen. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, könnte diese eventuell die Kosten übernehmen.
Es ist wichtig, Deine Patientenverfügung an einem sicheren, aber zugänglichen Ort aufzubewahren. Der Ort sollte so gewählt sein, dass die richtigen Personen im Bedarfsfall schnell darauf zugreifen können.
Hier sind einige Möglichkeiten, wo Du Deine Patientenverfügung aufbewahren könntest:
Zusätzlich kannst Du eine Notiz, dass Du eine Patientenverfügung besitzt, bei Deinen persönlichen Gegenständen verstauen und am Körper tragen, zum Beispiel in Form eines Hinweises in Deiner Geldbörse oder bei Deinen medizinischen Unterlagen. Solltest Du einen Unfall haben, wird sie dort am schnellsten gefunden.
Unabhängig davon, wo Du Deine Patientenverfügung aufbewahrst, ist es aber immer wichtig, dass Du die entsprechenden Personen darüber informierst, dass eine Verfügung existiert und wo sie zu finden ist. Dies kann dazu beitragen, dass Deine Wünsche im Ernstfall respektiert und umgesetzt werden.
Zusätzlich zur Patientenverfügung kann auch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt werden. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine Person bestimmen, die im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit die persönlichen Angelegenheiten regelt. Eine Betreuungsverfügung legt fest, wer als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll, falls das notwendig wird.