Krankenhauszusatzversicherung – sorgenfreie Behandlungen im Krankenhaus
Wofür ist eine Krankenhauszusatzversicherung gut? Welche Vorteile erhalte ich? Hier erfährst Du alles Wichtige.
Wer als Kassenpatient im Krankenhaus behandelt werden muss, hat leider nur Anspruch auf die notwendigen Leistungen. Während Privatpatienten selbst das Krankenhaus, das Krankenzimmer und den behandelnden Spezialisten auswählen können, müssen gesetzlich Versicherte, die eine Wahl haben möchten, zusätzlich bezahlen. Eine Krankenhauszusatzversicherung, auch stationäre Zusatzversicherung genannt, kann hier Abhilfe schaffen. Sie ermöglicht es Kassenpatienten, medizinische Leistungen zu wählen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, wie zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Einbettzimmer.
Viele Versicherungstarife sind auch eine gute Alternative für Gutverdiener, die nicht zur privaten Krankenversicherung wechseln möchten. Hier erfährst Du, worauf Du bei der Auswahl der Zusatzversicherung achten musst.
Im Durchschnitt liegen die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung zwischen 15 und 80 Euro pro Monat. Die Kosten variieren jedoch je nach Tarif, Gesundheitszustand des Versicherten und den abgedeckten Leistungen. Die Versicherungspolicen der Krankenhauszusatzversicherung sind grundsätzlich in Ein- und Zweibettversicherungen unterteilt, wobei die Einzelunterbringung die kostspieligere Option ist.
Der monatliche Beitrag kann auch steigen, wenn Du eine hohe Versicherungssumme wünschst. Die Kosten für einzelne Behandlungen werden anhand des Höchstsatzes der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. In der GOÄ ist festgelegt, wie Krankenhäuser privatärztliche Leistungen abrechnen dürfen. Jede Leistung erhält einen Punktwert, der mit 5,82873 Cent multipliziert wird, um den sogenannten einfachen Satz zu berechnen. Ein einfaches Beratungsgespräch hat in der GOÄ beispielsweise 80 Punkte. Als einfacher Satz berechnet das Krankenhaus oder der Arzt somit 4,66 Euro. Der einfache Satz kann ohne Begründung maximal auf das 3,5-fache steigen, was in diesem Beispiel 10,72 Euro wäre. Ärzte können mit ihren Patienten auch höhere Preise vereinbaren, insbesondere wenn Spezialisten die Behandlung übernehmen sollen. Wenn Du diese Option offenhalten möchtest, solltest Du eine Zusatzversicherung wählen, die auch deutlich höhere Honorare abdeckt.
Die enthaltenen Leistungen in der Zusatzversicherung variieren je nach Tarif. Grundsätzliche Leistungen, die ein guter Tarif abdecken sollte, sind folgende:
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer: Ruhe ist für die Genesung essenziell. Wenn Du auf schnarchende Bettnachbarn und fremden Besuch verzichten möchtest, kannst Du statt des üblichen Mehrbettzimmers das Ein- oder Zweibettzimmer wählen.
Chefarztbehandlung: Als Kassenpatient hast Du normalerweise keine Wahl bei der behandelnden Ärzteschaft und wirst in der Regel vom diensthabenden Arzt behandelt. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung kannst Du jedoch Anspruch auf eine Behandlung durch einen Chefarzt oder einen Spezialisten geltend machen. Es handelt sich dabei nicht immer um den Chefarzt der jeweiligen Klinik, sondern um einen Facharzt. Die Behandlung durch Belegärzte ist oft ausgenommen. Belegärzte sind niedergelassene Ärzte, die einige Betten in einem Krankenhaus reserviert haben, um dort Patienten stationär zu betreuen.
Alternative medizinische Leistungen: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen meist nur notwendige Leistungen. Viele alternative Methoden und Therapien musst Du selbst bezahlen. Mit einer Zusatzversicherung kannst Du auch andere Heilmethoden wählen, die nicht vorgeschrieben sind. In der Regel sind jedoch nur medizinisch notwendige Maßnahmen abgedeckt. Schönheitsoperationen werden von den meisten Tarifen nicht übernommen.
Freie Krankenhauswahl: Als Kassenpatient kannst Du normalerweise nur zwischen den Vertragskrankenhäusern Deiner Krankenkasse wählen, und meist ist auch vorgesehen, dass Du Dich ins nächstgelegene Krankenhaus begeben musst. Viele Krankenhauszusatzversicherungen ermöglichen es Dir, auch andere Krankenhäuser für die Behandlung auszuwählen.
Vorsicht: Auch wenn Du zusatzversichert bist, solltest Du ohne Absprache mit der Versicherung keine private Klinik wählen. Viele Versicherer übernehmen die Zusatzkosten nur, wenn Deine Krankenkasse die grundlegenden Leistungen deckt.
Krankenhaus-Tagegeld: Viele Tarife sehen die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes vor. Du kannst dieses Geld für Zusatzleistungen wie Fahrkosten oder eine bessere Verpflegung nutzen. Die Höhe des Geldes variiert je nach Tarif und liegt zwischen 5 Euro und 100 Euro pro Tag. Oftmals ist die Zahlung jedoch an den Verzicht auf das Ein- oder Zweibettzimmer oder andere Leistungen geknüpft.
Unterbringung eines Elternteils (Rooming-In): Wenn ein minderjähriges Kind in einem Krankenhaus behandelt wird, das sich nicht in der Nähe des Wohnortes befindet, müssen Eltern, die vor Ort sein möchten, mit langen Fahrzeiten oder hohen Kosten für ein Hotelzimmer rechnen. Viele Tarife decken diesen Fall bereits ab, sodass mindestens einem Elternteil im Ernstfall die Unterbringung im Krankenhauszimmer des Kindes ermöglicht wird.
Eine Versicherung soll in bestimmten Situationen vor allem zur Entlastung des Patienten dienen. In vielen Fällen kann sie jedoch auch zur Belastung werden. Daher solltest Du vor Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung noch auf einige weitere Dinge achten.
Bestimmte Krankheiten: Achte genau darauf, welche Behandlungen von der Versicherung übernommen werden. Sehr günstige Tarife enthalten oft Klauseln, die besagen, dass der Versicherer nur im Falle einer bestimmten Krankheit oder nach einem Unfall die Kosten für Operationen, Unterbringung und Co. übernimmt.
Bürokratischer Aufwand: Einige Versicherungen bestehen darauf, vor einer Behandlung die schriftliche Genehmigung für die Leistungen zu erhalten. Das ist oft mit Aufwand und langen Wartezeiten verbunden. Es kann auch vorkommen, dass die Versicherung innerhalb einer bestimmten Frist über einen Krankenhausaufenthalt informiert werden möchte. Wenn sich der Patient nicht oder zu spät meldet, übernimmt die Versicherung die Kosten nicht. Tarife, die solche Klauseln enthalten, solltest Du am besten direkt aussortieren. Wähle stattdessen eine Versicherung aus, die es Dir auf einfachste Weise ermöglicht, privatärztliche Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Viele Versicherer bieten mittlerweile zum Beispiel eine eigene Chipkarte an, die Du im Krankenhaus vorzeigen kannst.
Behandlung in gemischten Anstalten: Nicht alle Versicherungstarife decken Krankenhäuser ab, die auch Rehabilitations- und Kurleistungen anbieten. Wenn Du Dich in einem solchen Krankenhaus behandeln lassen möchtest, solltest Du prüfen, ob die Versicherung die Kosten übernimmt. Ausnahmen gelten für Notfalleinlieferungen oder den Fall, dass der Patient während des Aufenthalts in einer solchen Klinik erkrankt. Bewohner von Kurorten, in denen es nur ein Kurkrankenhaus gibt, sollten besonders vorsichtig sein und sich bei der Versicherung erkundigen, ob Behandlungen in diesem Krankenhaus abgedeckt sind.
Kleine Eingriffe: Achte auch darauf, dass ambulante Eingriffe, die wenig Zeit in Anspruch nehmen und es Dir ermöglichen, noch am selben Tag das Krankenhaus zu verlassen, in der Police abgedeckt sind. Bei solchen Behandlungen kann ebenfalls ein Spezialist hinzugezogen werden.
Keine Leistung im Ausland: Krankenhauszusatzversicherungen gelten nicht im Ausland, da sie an die gesetzlichen Krankenkassen gebunden sind. Wenn Du auch für einen Krankenhausaufenthalt im Ausland vorsorgen möchtest, musst Du dies im Rahmen einer Auslandsreise-Krankenversicherung regeln.
Junge und gesunde Menschen denken oft nicht daran, eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen. Dabei ist es die beste Zeit, sich damit auseinanderzusetzen. Denn je schlechter der Gesundheitszustand wird, auch altersbedingt, desto teurer wird die Versicherung. Es bedarf nicht einmal einer ernsthaften Erkrankung. Personen mit Bluthochdruck oder Übergewicht zahlen oft schon deutlich höhere Beiträge als gesunde Vergleichspersonen.
Wer ernsthafte Erkrankungen wie Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt hatte, erhält in der Regel nur noch unbezahlbare oder gar keine Angebote mehr. Bevor die Versicherung ein Angebot erstellt, musst Du einen Fragebogen zu Vorerkrankungen und Lebensstil ausfüllen. Alle Angaben sollten in jedem Fall wahrheitsgemäß und vollständig sein. Wenn der Patient unehrlich ist oder etwas verschweigt, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Wenn der Versicherte zum Beispiel angibt, Nichtraucher zu sein, und Jahre später mit einer Raucherlunge behandelt werden muss, erlischt der Versicherungsschutz.
Ähnlich wie bei der klassischen Lebensversicherung sehen auch die Tarife der Krankenhauszusatzversicherung oft einen dynamischen Beitrag vor. Mit steigender Versicherungsdauer steigen dementsprechend auch die Beiträge, wie im Versicherungsvertrag festgelegt.
Wenn Du sicherstellen möchtest, dass Du die Beiträge auch im Rentenalter noch zahlen kannst, kannst Du einen Vertrag mit Altersrückstellung abschließen. Dabei zahlst Du von Anfang an einen höheren Beitrag für die Krankenhauszusatzversicherung, und der Versicherer legt regelmäßig einen gewissen Betrag zurück, um Beitragssteigerungen im Alter abzufangen. Als Versicherungsnehmer zahlst Du somit immer den gleichen Beitrag – ein Leben lang. Auch im Alter ist die Versicherung dann meist noch kostengünstig, selbst wenn die Rente deutlich niedriger ist als das vorherige Einkommen.
Wenn Du einen Vertrag mit Altersrückstellungen abschließt, gehst Du jedoch das Risiko ein, alle gesammelten Rückstellungen zu verlieren, wenn Du die Zusatzversicherung kündigen musst.
Die wichtigste Voraussetzung für die Nutzung der Krankenhauszusatzversicherung ist, dass Du die Versicherung zum richtigen Zeitpunkt abschließt. In der Regel gilt der Versicherungsschutz erst drei Monate nach Abschluss der Police. Bei bevorstehender Entbindung dauert es sogar acht Monate, bis Du die Versicherung nutzen kannst. Paare, die mit der Familienplanung beginnen, sollten daher eine Zusatzversicherung abschließen, sobald der Kinderwunsch konkreter wird.
Es gibt auch Versicherungen, die auf die Wartezeit verzichten. Diese Tarife sind jedoch meist deutlich teurer als Tarife mit Wartezeit.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung ist nicht immer die beste Wahl. Viele Patienten sparen sogar mehr Geld, wenn sie Zusatzleistungen im Krankenhaus selbst bezahlen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Patient nur eine von vielen Zusatzleistungen wünscht, wie zum Beispiel ein Einbettzimmer. In solchen Fällen ist es oft günstiger, die Leistung privat zu bezahlen. Anders verhält es sich bei privatärztlichen Leistungen.
Obwohl ein Patient über die öffentlich einsehbare Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Kosten einzelner Behandlungen abschätzen kann, können zusätzliche Kosten entstehen. Sobald die Behandlung durch einen Privatarzt erfolgt, werden alle vom Arzt beauftragten Maßnahmen wie radiologische Untersuchungen oder Labortests privat abgerechnet.