Nachlass und Erbe – Wissenswertes
Was ist ein Erbe und was ist ein Nachlass und wie vererbe ich richtig?
Von der Bedeutung eines Testaments über die rechtlichen Aspekte bis hin zur Planung Deines digitalen Nachlasses – wir geben Dir einen umfassenden Überblick über Erbe und Nachlass, damit Du deine Nachlassangelegenheiten optimal regeln kannst. Erfahre, wie Du Deine Vermögenswerte verteilen, Erben bestimmen und Streitigkeiten vermeiden kannst.
Die Begriffe Nachlass, Erbe und Erbschaft werden oft als Synonyme verwendet, doch tatsächlich haben sie unterschiedliche Bedeutungen. Als Nachlass wird alles bezeichnet, was eine Person hinterlässt. Das umfasst nicht nur Immobilien und Vermögenswerte, sondern auch den gesamten privaten Besitz wie Möbel, Kleidung oder Sammlungen. Immer wichtiger wird daneben auch der sogenannte digitale Nachlass, also Konten bei Social-Media-Plattformen oder E-Mail-Anbietern. Sozusagen der digitale Fußabdruck eines Verstorbenen. Allerdings sind auch einige Dinge vom Nachlass ausgeschlossen, wie Unterhalts- und Rentenansprüche, Vorerbschaftsrechte und Immobilien mit Nießbrauch- oder Wohnungsrecht, bei denen Eltern ihren Kindern ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt haben.
Das Erbe, auch als Erbschaft bezeichnet, bezieht sich hingegen nur auf den Teil des Nachlasses, der einer Person zusteht. In den meisten Fällen erbt eine Person nicht den gesamten Nachlass, sondern einen bestimmten Anteil oder bestimmte Vermögenswerte. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwischen den Begriffen Erbschaft und Nachlass wie folgt: Der Nachlass bezieht sich auf das Vermögen, das die Erben erhalten, während der Begriff Erbschaft eher die rechtliche Stellung eines Erben beschreibt. Der Begriff Erbe wiederum bezieht sich auf die Person selbst, die das Erbe annimmt und nicht auf die Erbmasse.
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die rechtlichen Aspekte von Nachlass, Erbe und Erbschaft. Es enthält Vorschriften zur gesetzlichen Erbfolge, zur Testierfreiheit (Möglichkeit, ein Testament zu erstellen) und zur Abwicklung des Nachlasses.
Jeder von uns wird nach seinem Tod zum Erblasser und hat die Möglichkeit, sein Vermögen und seine Nachlassgegenstände an seine Hinterbliebenen zu vererben. Doch wer kann eigentlich erben und wie wird dies ohne ein Testament geregelt? Die gesetzliche Erbfolge bestimmt diejenigen, die erbberechtigt sind. Dabei sind vor allem Blutsverwandte und Ehegatten privilegiert.
Die Erbfolge sieht vor, dass zunächst direkte Nachkommen wie Kinder und Enkelkinder erben. Danach kommen Eltern, Geschwister und weitere Verwandte in Betracht. Möchte jemand jedoch Personen bedenken, die nicht mit ihm verwandt oder verheiratet sind, muss zwingend ein Testament erstellt werden. In einem Testament kann genau festgelegt werden, wer das Erbe erhalten soll und in welchem Umfang. Auf diese Weise können auch Freunde, Partner, Lebensgefährten oder wohltätige Organisationen bedacht werden.
Gemäß §1923 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können nur lebende Personen erben. Zu beachten ist jedoch, dass Ungeborene im Erbrecht so behandelt werden, als wären sie bereits vor dem Tod ihres Blutsverwandten zur Welt gekommen. Wenn beispielsweise der Vater eines ungeborenen Kindes verstirbt, kann dieses Kind sein Vermögen erben, obwohl es zum Zeitpunkt des Todes noch nicht geboren war.
Es ist ratsam, frühzeitig über die eigene Nachlassregelung nachzudenken und gegebenenfalls ein Testament zu verfassen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Nachlass gemäß den individuellen Wünschen verteilt wird. Bei der Erstellung eines Testaments können ein Rechtsanwalt oder Notar beratend zur Seite stehen und helfen, die rechtlichen Aspekte und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht wirksam zu berücksichtigen.
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Die gesetzliche Erbfolge regelt, welche Personen einen natürlichen Anspruch darauf haben, das Erbe anzutreten. Sie richtet sich ausschließlich nach der Blutsverwandtschaft, wobei Ehepartner eine Sonderstellung einnehmen, angeheiratete Familienmitglieder hingegen nicht berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang werden fünf Stufen der gesetzlichen Erbfolge als sogenannte Ordnungen bezeichnet. Erben erster Ordnung umfassen beispielsweise eigene oder adoptierte Kinder und Enkel, während Erben dritter Ordnung unter anderem Großeltern umfassen. Hier sind die ersten drei Ordnungen im Überblick:
Besondere Beachtung in der gesetzlichen Erbfolge verdienen Ehepartner. Sie gehören keiner der fünf Ordnungen an, werden aber grundsätzlich vor anderen Erben berücksichtigt. Dem Ehepartner steht mindestens ein Viertel der Erbschaft zu, und falls keine Erben erster Ordnung existieren, sogar die Hälfte. Hierbei können ggf. Kosten für einen Nachlassverwalter oder Erbverwalter entstehen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Erbfolge nur dann Anwendung findet, wenn keine anderen testamentarischen Regelungen getroffen wurden, beispielsweise in einem Testament oder einem Erbvertrag. Wenn Du also sicherstellen möchtest, dass Dein Erbe bestimmten Personen zukommt, ist es ratsam, dies schriftlich festzuhalten und ein entsprechendes Testament aufzusetzen. Hierbei können Kosten für die Erstellung eines Testaments oder die Beauftragung eines Notars entstehen.
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Du kannst frei entscheiden, wem Du etwas vererben möchtest, und hast das Recht, jede Person zu enterben, die bei dir in Ungnade gefallen ist. Allerdings musst Du nicht zwangsläufig jede Person ausschließen, die dir nicht sympathisch ist, sondern nur diejenigen, die nach der gesetzlichen Erbfolge Erbansprüche haben. Zu diesen gehören zum Beispiel Ehegatten, Kinder, Eltern und Geschwister. Wenn Du beispielsweise Streit mit Deinem Sohn hast und nicht möchtest, dass er Dein Vermögen erbt, kannst Du ihn in einem Testament enterben. Das bedeutet jedoch nicht, dass Dein Sohn nach Deinem Tod überhaupt nichts von Deinem Vermögen erhält. Er hat Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil, den Du ihm nur unter besonderen Umständen entziehen kannst. Um herauszufinden, welche das sind und wie Du jemanden korrekt enterben kannst, findest Du detaillierte Informationen in unserem Beitrag „Enterben: Angehörige aus dem Erbe ausschließen“.
Eine häufig angewendete Form der Enterbung ist das sogenannte Berliner Testament, das viele Ehepaare wählen. Dabei wird geregelt, dass im Todesfall eines Partners der jeweils andere alles erbt und die Kinder zunächst leer ausgehen. Diese erben erst, wenn beide Elternteile verstorben sind. Infolgedessen sind sie für einen bestimmten Zeitraum enterbt.
Der Pflichtteil steht jedem nahen Verwandten und Ehegatten zu. Ausgeschlossen sind Großeltern und Geschwister. Die Höhe des Pflichtteils ist immer gleich: Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der dem Erben zugestanden hätte. Der Pflichtteilsanspruch bezeichnet immer einen Geldwert. Der Pflichtteilsnehmer hat also kein Recht auf den Erhalt von Gegenständen oder Immobilien aus dem Nachlass, sondern muss sich von den anderen Erben auszahlen lassen. An dieser Stelle wird es etwas knifflig, denn der reine Anspruch bedeutet nicht, dass das Geld automatisch ausgezahlt wird. Die enterbte Person muss ihren Pflichtteil gegenüber den anderen Erben geltend machen. Tut sie das nicht innerhalb der ersten drei Jahre, nachdem sie vom Erbfall erfahren hat, erlischt der Anspruch auf den Pflichtteil.
Du bist nicht verpflichtet, ein Erbe anzutreten. In vielen Fällen ist es sogar ratsam, das Erbe abzulehnen, insbesondere wenn Du hauptsächlich Schulden erben würdest. Wenn Du das Erbe nicht annehmen möchtest, musst Du innerhalb der ersten sechs Wochen nach dem Erbfall persönlich beim Nachlassgericht erscheinen und das Erbe ausschlagen. Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, wer gemäß der gesetzlichen Erbfolge als nächstes kommen würde, und diese Person gegebenenfalls zu warnen, damit sie das Erbe nicht aus Unwissenheit annimmt.
Wenn der Nachlass überschuldet ist, kannst Du als Erbe beim Nachlassgericht beantragen, dass ein Nachlassverwalter eingesetzt wird. Der Nachlassverwalter übernimmt die Aufgabe, die Schulden bei den Gläubigern zu begleichen. Die Haftung der Erben beschränkt sich dann lediglich auf den Nachlass. Das bedeutet, dass die Schulden des Verstorbenen ausschließlich mit dem Vermögen im Nachlass beglichen werden dürfen.
Wenn Du in Deutschland ein Erbe antrittst, musst Du ab einem bestimmten Wert Erbschaftssteuer zahlen. Allerdings gibt es Freibeträge, die es ermöglichen, bestimmte Beträge steuerfrei zu erhalten. Die Höhe des Freibetrags hängt davon ab, in welcher Beziehung Du zum Erblasser stehst. Ehegatten des Verstorbenen haben den höchsten Freibetrag, während die Enkel einen deutlich niedrigeren steuerfreien Betrag erhalten. Wenn Du vor dem Tod des Erblassers auf finanzielle Unterstützung angewiesen warst, kannst Du zusätzlich Versorgungsfreibeträge geltend machen.
Hier sind die steuerfreien Beträge im Überblick:
Wenn der Wert des geerbten Vermögens den jeweiligen Freibetrag übersteigt, kann für den darüberliegenden Betrag die Erbschaftssteuer anfallen.
Es ist nicht zwingend erforderlich, ein Testament oder einen Erbvertrag aufzusetzen, damit Deine Angehörigen erben können. Falls weder das eine noch das andere vorhanden ist, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In diesem Fall können jedoch nur Blutsverwandte sowie der Ehepartner oder die Ehepartnerin erben. Wenn auch Freunde oder andere Personen aus Deinem Nachlass bedacht werden sollen, ist es notwendig, ein Testament zu erstellen. Gleiches gilt, wenn Du jemanden enterben möchtest – auch hierfür wird eine schriftliche Erklärung benötigt, die in den meisten Fällen sogar handschriftlich verfasst sein muss. Wenn Du Dir einen Eindruck davon machen möchtest, wie ein Testament aussehen kann, schau Dir gerne unsere Vorlage an.
Das Testament und der Erbvertrag können unter dem Begriff “Verfügungen von Todes wegen” zusammengefasst werden. Der grundlegende Unterschied zwischen den beiden Dokumenten liegt darin, dass im Testament allein der Erblasser entscheidet, wer welchen Teil seines Nachlasses erhält. Ein Erbvertrag hingegen wird zwischen dem Erblasser und den Erben abgeschlossen und enthält in der Regel auch Gegenleistungen, die von den Erben erbracht werden müssen, um bestimmte Vermögenswerte zu erhalten.
Wichtig zu beachten ist, dass Eltern von minderjährigen Kindern nicht nur durch ein Testament vorsorgen sollten, sondern auch eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen sollten. Diese regelt, wer sich um die Kinder kümmern soll, falls Ihnen selbst etwas zustößt.
Es gibt Situationen, in denen das Nachlassgericht keine Erben ausfindig machen kann oder alle potenziellen Erben das Erbe ausschlagen. In solchen Fällen geht das Erbe an den Staat, genauer gesagt an das Bundesland, in dem die verstorbene Person zuletzt gemeldet war. Wenn der Wohnort der Person nicht bekannt ist, erbt der Bund sowohl Vermögen als auch Schulden. Oft handelt es sich dabei um Nachlässe, die überschuldet sind, und es wird ein Nachlassinsolvenzverfahren eingeleitet. Selbst wenn der Erblasser den Erbteil seiner potenziellen Erben auf ein Minimum beschränkt hat, erbt der Staat automatisch als Miterbe. Im Gegensatz zu normalen Erben kann der Staat nicht durch ein Testament von der Erbschaft ausgeschlossen werden. Allerdings hat der Staat auch nicht die Möglichkeit, das Erbe abzulehnen.