Pflege von Zuhause oder im Pflegeheim
Wie werden Angehörige unterstützt? Wie ist die Pflege in Deutschland geregelt und welche Unterstützung steht betroffenen Personen zu? Wir verraten es Dir.
Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns überraschen, oft sogar früher als erwartet. Der Bedarf an Pflegeleistungen variiert individuell und muss immer auf den Einzelnen abgestimmt werden. Die Grundlage der Pflege bildet die Grundpflege, die verschiedene Aspekte umfasst. Dazu gehören Pflegeleistungen wie Körperpflege, Mobilitätshilfen und die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen und Bettschutzeinlagen. Aber auch soziale Betreuung und medizinische Versorgung spielen eine wichtige Rolle in der Pflege. In unserem Artikel erhältst Du einen Rundum-Blick zum Thema Pflege und allem, was damit verbunden ist.
Die finanzielle Unterstützung für die Pflege kommt nicht von Deiner Krankenkasse, sondern von der Pflegekasse, dem Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland. Als Arbeitnehmer zahlst Du über Sozialbeiträge in die Pflegeversicherung ein. Wenn Du privat versichert bist, musst Du in der Regel eine private Pflegeversicherung abschließen, oft über Deine private Krankenversicherung.
Unabhängig davon, ob Du gesetzlich oder privat versichert bist: Sobald eine Pflegebedürftigkeit anerkannt wird, erhältst Du von Deiner Pflegekasse Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder Unterstützung für vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.
Die Höhe der Leistungen, die Du von der Pflegekasse erhältst, hängt von Deinem Pflegebedarf ab. Eine Person mit Pflegegrad 1, die nur wenig Unterstützung benötigt, erhält deutlich weniger Mittel als jemand mit Pflegegrad 4. Genauere Informationen über die finanzielle Unterstützung für jeden Pflegegrad findest Du in unserem Artikel über die Pflegegrade.
Wenn Du oder eine nahestehende Person pflegebedürftig sind, solltest Du einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Nur mit anerkanntem Pflegegrad erhältst Du finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse. Nachdem Du den Antrag gestellt hast, informiert die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder bei privatversicherten Personen MEDICPROOF. Ein Mitarbeiter dieser Organisation wird dann einen Termin mit Dir und gegebenenfalls einer Pflegeperson vereinbaren, um eine Begutachtung durchzuführen. Diese Begutachtung findet in der häuslichen Umgebung statt und ist Voraussetzung für die Festlegung des Pflegegrads.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Pflegegraden – welche Voraussetzungen Du erfüllen musst und welche Mittel Dir zustehen – findest Du in unserem Artikel Die fünf Pflegegrade – Definitionen, Voraussetzungen und Beantragung.
Die wichtigsten Gesetze zur Pflege sind im 11. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) festgelegt. Die Definition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit findest Du in §14 SGB XI. Laut diesem Abschnitt liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten eingeschränkt ist und daher auf Hilfe angewiesen ist. In diesem Zusammenhang ist auch festgelegt, in welche sechs Teilbereiche die Pflege unterteilt ist:
Im elften Buch des Sozialgesetzbuches findest Du auch alle wichtigen Bestimmungen zur Inanspruchnahme von Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmitteln sowie zur häuslichen, stationären und Kurzzeitpflege.
Auch die gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sind wichtig, hier findest Du zum Beispiel das Gesetz zum Elternunterhalt. Dort ist festgelegt, unter welchen Umständen Kinder für die Kosten der Pflege ihrer Eltern oder deren Unterbringung in einem Heim aufkommen müssen.
Die Pflege kann Angehörige oft stark belasten. Besonders die Pflege zu Hause geht oft mit körperlicher und emotionaler Belastung einher, die mit zunehmendem Pflegegrad meist größer wird. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Unterstützungs- und Ausgleichsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. Dazu gehören kostenlose Beratungsgespräche, Leistungen der Pflegeversicherung sowie die Möglichkeit der Beantragung von Pflegezeit beim Arbeitgeber. In Beratungsgesprächen und Kursen geht es nicht nur darum, wie Angehörige die Pflege emotional bewältigen können, sondern auch um spezielle medizinische Aspekte.
Folgende Leistungen stehen Dir als Unterstützung zur Verfügung:
Ein klassisches Pflegehilfsmittel ist der Hausnotruf, den man um den Hals oder am Arm trägt.
Die Liste der möglichen Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause erleichtern können, ist lang. Sie umfasst nicht nur einfache Hygieneprodukte wie Einmalhandschuhe, sondern auch technische Hilfsmittel wie Lagerungshilfen, Pflegebetten oder einen Hausnotruf. Welche Hilfsmittel benötigt werden, hängt vom Gesundheitszustand der zu pflegenden Person ab. Menschen, die eine Pflegebedürftigkeit nachweisen können, also einen Pflegegrad besitzen, haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Wenn du keinen Pflegegrad hast, musst du nachweisen, dass eine dauerhafte Behinderung droht oder dass es darum geht, eine bereits eingetretene Behinderung mit Pflegehilfsmitteln zu erleichtern oder auszugleichen. Auch wenn du in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnbereich lebst, hast du Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
Oftmals werden Pflegehilfsmittel direkt von der Krankenkasse bereitgestellt. Wenn das nicht der Fall ist, können sie bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Kosten dürfen jedoch 40 Euro pro Monat nicht überschreiten, da dies der Zuschuss ist, den jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad erhält.
Tipp: Im Internet kannst Du sogenannte Pflegeboxen zusammenstellen, die genau Deinen Bedürfnissen entsprechen. Diese Boxen werden Dir monatlich nach Hause geliefert, und die Abrechnung erfolgt über den Anbieter der Pflegebox. Dadurch entsteht kein zusätzlicher Aufwand für Dich.
Die Hilfsmittel, die in einer Pflegebox enthalten sein können, sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes verbindlich für Krankenkassen und Pflegekassen geregelt. Alle aufgeführten Hilfsmittel gehören zum Leistungskatalog beider Kassenarten und werden entweder finanziert oder verliehen. Die Pflegehilfsmittel fallen in verschiedene Produktgruppen, darunter die Produktgruppen 50 bis 54. Die Produktgruppen 50 bis 54 umfassen:
Während die Produktgruppen 50, 52 und 53 technische Hilfsmittel auflisten, die du ausleihen kannst, wie zum Beispiel Pflegebetten oder Rollstühle, umfassen die Produktgruppen 51 und 54 die unmittelbaren Bedürfnisse des Pflegebedürftigen oder Pflegenden. Hierbei handelt es sich um Hygieneprodukte und Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch.
Es ist keine besondere Qualifikation erforderlich, um Familienmitglieder oder nahestehende Personen zu pflegen. Jeder, der psychisch und körperlich dazu in der Lage ist, kann seine Eltern, Kinder oder andere Angehörige pflegen. Die erforderlichen Kenntnisse werden durch Pflegekurse vermittelt, die von der Pflegekasse angeboten werden. In diesen Kursen erhältst Du die wichtigsten Grundlagen der Pflege.
Wichtig zu wissen: Das Verabreichen von Medikamenten oder die Wundversorgung sollte von qualifiziertem Pflegepersonal aus dem Bereich Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege übernommen werden. Diese Aufgaben fallen unter den Begriff „Behandlungspflege“ und umfassen ärztlich verordnete Maßnahmen. Beachte also: Wenn Du Angehörige medizinisch zu Hause pflegst, musst Du einen Pflegedienst beauftragen. Denn nur qualifiziertes Pflegepersonal darf medizinische Pflegemaßnahmen durchführen.
Damit Du eine nahestehende Person pflegen kannst, ist es wichtig, dass Du in bestimmten Angelegenheiten auch vertretungsberechtigt bist. Du kannst einen Pflegedienst engagieren und die Rente sowie das Pflegegeld der zu pflegenden Person damit bezahlen, nur wenn Du dazu bevollmächtigt bist. Wenn absehbar ist, dass Du eine Angehörige pflegen musst, solltest Du Dich also um eine Vorsorgevollmacht kümmern.
Es gibt viele verschiedene Gründe, warum jemand seine Angehörigen nicht pflegen möchte oder kann. Es kann bereits ausreichen, dass die zu pflegende Person zu weit entfernt wohnt und keinen Umzug wünscht. Die psychische oder physische Belastung, die mit der Pflege einhergeht, kann ebenfalls dazu führen, dass eine Pflege nicht in Frage kommt. Grundsätzlich kannst Du selbst entscheiden, ob Du Deine Angehörigen pflegen kannst und möchtest. Niemand kann Dich gesetzlich dazu zwingen, Dich um eine familiär nahestehende Person zu kümmern.
Wichtig ist auch, die Wünsche der pflegebedürftigen Person zu berücksichtigen.
Bei der Entscheidungsfindung solltest Du nicht nur Deine eigenen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen. Auch Die pflegebedürftige Person sollte die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob sie überhaupt von Dir gepflegt werden möchte. Niemand muss sich von seinen Angehörigen pflegen lassen, wenn dies als unangenehm empfunden oder aus anderen Gründen abgelehnt wird. In einem solchen Fall solltet ihr gemeinsam eine Lösung finden und gegebenenfalls nach Pflegediensten suchen oder die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung in Betracht ziehen.
In jedem Fall gilt: Die Wünsche und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person sind sehr wichtig. Wenn möglich, sollte die Pflege genau so gestaltet werden, wie es die Person wünscht. Wenn der Pflegebedürftige sich nicht mehr selbst äußern kann, solltest Du dennoch überlegen, was aus seiner Sicht wichtig wäre. um Rätselraten zu vermeiden, sollte deshalb schon frühzeitig eine Patientenverfügung, Pflegeverfügung oder Vorsorgevollmacht erstellt werden. Die entsprechend Informationen findest Du in unserem Ratgeber.
In einem Pflegeheim kann nicht nur die Versorgung besser sein, sondern es gibt auch ein breites Unterhaltungsangebot. Wenn es noch möglich ist: Sprich mit Deinen Angehörigen darüber, ob eine Unterbringung im Pflegeheim in Frage kommt oder ob sie lieber zuhause gepflegt werden möchten.
Ob die Pflege in den eigenen vier Wänden oder in einem Altenheim oder einer Seniorenresidenz die beste Lösung für Dich und Deine Familie ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese Entscheidung muss individuell getroffen werden.
Hinweis: Für den Fall, dass Du Dich für eine Pflege zuhause entscheidest, kannst Du Dir natürlich Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst holen, der sich z.B. um die medizinische Versorgung kümmert.
Ein weiterer Punkt ist die Belastung für die pflegenden Angehörigen. Wenn sich mehrere Verwandte um eine Person kümmern, ist der Einzelne weniger zeitlich, psychisch und physisch belastet, als wenn er alleine für die Pflege verantwortlich ist. In letzterem Fall kann beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst den Stress reduzieren.
Außerdem ist die häusliche Pflege eines pflegebedürftigen Menschen nur möglich, wenn Angehörige in der Nähe oder im selben Haushalt leben. Auch die Barrierefreiheit des Wohnraums spielt eine Rolle, denn nur mit entsprechenden Anpassungen oder bereits barrierefreien Räumen ist eine langfristige Pflege möglich.
Bei Pflege zu Hause erhältst Du als Pflegebedürftiger das sogenannte Pflegegeld, mit dem Du die pflegenden Personen entlohnen kannst. Je höher der Pflegegrad, desto höher das Pflegegeld. Für die Unterbringung in einem Altenheim oder einer Seniorenresidenz erhältst Du Pflegesachleistungen. Diese sind zwar höher als das Pflegegeld, reichen jedoch oft nicht aus, um die Kosten für Unterbringung und Versorgung zu decken.
Abhängig von den individuellen Gegebenheiten musst Du genau abwägen, ob die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung die beste Lösung für die pflegebedürftige Person und Deine Familie ist.
Tipp: Die Kosten für ein Pflegeheim können in einigen Bundesländern sehr hoch sein. Wenn Du bereits jetzt vorsorgen möchtest, um diese Kosten im Alter tragen zu können, solltest Du über eine Pflegeversicherung nachdenken.