Vorsorgevollmacht & Generalvollmacht
Hier erfährst Du alles Wissenswerte rund um Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht
Du solltest mit dem Konzept der Vollmacht grundsätzlich vertraut sein: Mit diesem Dokument ermächtigst Du eine vertrauenswürdige Person, Dich gegenüber anderen zu vertreten. Eine der bekanntesten Formen der Vollmacht ist die Postvollmacht, die benötigt wird, um beispielsweise ein Paket oder eine Postsendung für jemand anderen abzuholen. Du kannst aber auch Personen bevollmächtigen, Dich in anderen Bereichen zu vertreten, beispielsweise bei Banken, Behörden oder vor Gericht. Du bestimmst dabei selbst, unter welchen Umständen jemand Dich vertreten darf. Genau deshalb, ist eine gute Vollmacht so wichtig.
Von besonders großer Bedeutung im Rahmen Deiner Absicherung ist die Vorsorgevollmacht. Sie stellt sicher, dass im Falle der eigenen Geschäftsunfähigkeit eine vertrauenswürdige Person die eigenen Angelegenheiten regeln kann. Ohne eine Vorsorgevollmacht müsste das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestimmen, der möglicherweise nicht den individuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man hingegen selbst bestimmen, wer diese wichtige Rolle übernimmt und somit eine persönliche Vorsorge treffen.
Stell Dir vor, Du hast einen Unfall und wirst bewusstlos. Dann kannst Du nicht mehr selbst über medizinische Fragen entscheiden. In Deiner Vorsorgevollmacht legst Du fest, wer in Deinem Interesse alle notwendigen medizinischen Entscheidungen treffen soll. So gewährleistet Du, dass Deine Wünsche in einer solchen Ausnahmesituation berücksichtigt werden.
Vollmachten sind rechtliche Instrumente, mit der eine Person Entscheidungen im Namen einer anderen Person treffen kann. Eine Vorsorgevollmacht ist eine spezielle Art der Vollmacht, die es ermöglicht, im Voraus festzulegen, wer im Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit die eigenen Angelegenheiten regeln soll. Im Gegensatz dazu bietet eine Generalvollmacht eine umfassendere Befugnis, indem sie der bevollmächtigten Person die rechtliche Vertretung in verschiedenen Bereichen ermöglicht. Klingt kompliziert? Wir erklären es Dir genauer.
Bei Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht können Regelungen zum Innenverhältnis getroffen werden. Bei einer Vorsorgevollmacht ist dies besonders empfehlenswert. Während die Vorsorgevollmacht selbst regelt, dass Deine Vertrauensperson Dich gegenüber Dritten vertreten darf, regelt das Innenverhältnis, wie sie handeln und Dich vertreten soll. Du kannst das Innenverhältnis formlos schriftlich festlegen und es gemeinsam mit der Vorsorgevollmacht aufbewahren oder Deiner Vertrauensperson aushändigen. Dadurch gibst Du Deiner Vertrauensperson eine Richtlinie für ihr Handeln, die ihr die Erfüllung ihrer Aufgaben erleichtert. Bei einer umfassenden Generalvollmacht macht es ebenfalls Sinn, eine Regelung zum Innenverhältnis zu treffen.
Juristisch gibt es keinen Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht. Der einzige Unterschied liegt in der Absicht. Die Generalvollmacht wird immer dann verwendet, wenn ein geschäftsfähiger Vollmachtgeber aus verschiedenen Gründen einen Termin oder bestimmte Aufgaben nicht wahrnehmen kann oder möchte. In diesem Fall bevollmächtigt er eine Vertrauensperson, ihn zu vertreten.
Ein typisches Beispiel wäre, wenn ein Ehepaar getrennte Konten hat und einer von ihnen aus geschäftlichen Gründen längere Zeit ins Ausland reisen muss. Damit der andere während dieser Zeit auf alle Konten zugreifen und Mietzahlungen sowie andere laufende Kosten abwickeln kann, erteilt der Geschäftsreisende eine Generalvollmacht. Diese Vollmacht gilt nur für den Zugriff auf die Konten und nur solange der andere auf Reisen ist.
Die Vorsorgevollmacht hingegen wird für den Fall erstellt, dass der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig ist. Da die bevollmächtigte Person sich um zahlreiche Lebensbereiche kümmern muss, erfordert dies detaillierte und umfassende Regelungen.
Die Generalvollmacht ermöglicht es der bevollmächtigten Person, Dich sofort nach Erhalt der Vollmacht in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten gegenüber Dritten zu vertreten. Dein Bevollmächtigter kann zum Beispiel auf Deine Bankkonten zugreifen, Immobilien in Deinem Namen verkaufen oder über Deine medizinische Behandlung entscheiden. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, dass eine Generalvollmacht in allen Lebensbereichen verwendet wird. Du als Vollmachtgeber kannst frei entscheiden, welche Aufgaben der Bevollmächtigte für Dich übernehmen soll und die Vollmacht entsprechend einschränken. Du kannst auch festlegen, für welchen Zeitraum der Bevollmächtigte in Deinem Namen handeln darf.
Häufig erstellen Ehepartner eine Generalvollmacht füreinander, um bestimmte Angelegenheiten im Alltag und in Notfällen regeln zu können. Dadurch kannst Du Deinen Partner dazu berechtigen, nicht nur über sein eigenes Konto zu verfügen, sondern auch über alle Bereiche des gemeinsamen Vermögens. Als Vertreter des Vollmachtgebers kann der Bevollmächtigte auch Verhandlungen mit öffentlichen Stellen, Versicherungen und Geschäftspartnern führen.
Viele Menschen irren sich immer noch in der Annahme, dass Ehepartner automatisch ohne Vollmacht Entscheidungen füreinander treffen dürfen. Das ist jedoch nicht so. In unserem Beitrag „Vorsorgevollmacht: Warum Ehepartner vorsorgen müssen“ erfährst Du alles Wissenswerte zu diesem Thema.
Die Vorsorgevollmacht dient in der Regel dazu, die persönlichen, gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln, falls er selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Interessen zu vertreten oder seinen Willen auszudrücken. Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigst Du einen nahestehenden Angehörigen, nicht nur in Deinem Namen, sondern auch in Deinem Sinne persönliche Angelegenheiten zu regeln.
In der Regel tritt eine Vorsorgevollmacht sofort in Kraft, sobald Du sie unterschrieben hast. Sie wird jedoch erst dann verwendet, wenn Du aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls geschäftsunfähig geworden bist. Du kannst genau angeben, in welchen Bereichen Deine Vertrauensperson handlungsfähig sein soll.
Folgende Aufgaben können durch eine Vorsorgevollmacht geregelt werden:
Beachte: In einigen Regelungen zum Anwendungsbereich einer Vollmacht hat die Rechtsprechung festgelegt, dass der Vollmachtgeber die genauen Umstände explizit benennen muss. Dies betrifft beispielsweise die Einwilligung in bestimmte medizinische Maßnahmen oder die Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim.
Selbst mit einer Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht hat eine bevollmächtigte Person nicht uneingeschränkte Befugnisse. Es gibt bestimmte Fälle, in denen sie das Betreuungsgericht zur Entscheidung hinzuziehen muss. Dies gilt insbesondere, wenn über einen lebensgefährlichen oder stark einschränkenden medizinischen Eingriff entschieden werden muss. Allerdings gilt: Wenn sich der Arzt und die bevollmächtigte Person einig sind, ob der Eingriff im Sinne des Vollmachtgebers erfolgen würde, kann ohne Beteiligung des Betreuungsgerichts im Sinne des Vollmachtgebers entschieden werden. Wenn es jedoch darum geht zu klären, ob freiheitsentziehende Maßnahmen ergriffen werden dürfen, wie beispielsweise das Anbringen von Bettgittern, muss in jedem Fall das Betreuungsgericht einbezogen werden.
Darüber hinaus gibt es auch immer Grenzen bei höchstpersönlichen Rechten und Entscheidungen, die von der Vollmacht ausgeschlossen sind. Dazu gehören beispielsweise die Eheschließung und -scheidung, die Aufstellung von Eheverträgen, die Feststellung oder Aberkennung der Vaterschaft, die Ausübung des Wahlrechts und die Errichtung eines Testaments. Der Bevollmächtigte kann auch nicht vor Gericht als Zeuge für den Vollmachtgeber aussagen.
Ja, Du kannst eine Generalvollmacht selbst verfassen. Es ist jedoch ratsam, sich vorher Muster und Vorlagen anzuschauen und sich darüber zu informieren, welche Befugnisse mit einer Generalvollmacht erteilt werden können. In einigen Fällen ist es erforderlich, dass die Vollmacht von einem Notar beglaubigt wird, zum Beispiel wenn die bevollmächtigte Person beauftragt werden soll, Immobilien zu verkaufen.
Ein Testament ist eine wichtige Urkunde, die bestimmten formalen Voraussetzungen unterliegt. Um ein gültiges privates Testament zu erstellen, musst Du es eigenhändig von Hand schreiben und unterschreiben. Außerdem sollten Ort und Datum nicht vergessen werden.
Damit Dein Testament rechtswirksam ist, musst Du zum Zeitpunkt der Erstellung testierfähig sein. Wenn Du Fragen oder Zweifel hast, besteht auch die Möglichkeit, ein öffentliches Testament zu errichten, das von einem Notar aufgenommen wird.