Testament
Was kannst Du ins Testament reinschreiben und wie geht’s richtig? Wir verraten es Dir.
Das Thema letzter Wille ist für viele Menschen kein leichtes und wird oft gemieden. Doch die Auseinandersetzung damit ist von großer Bedeutung. Ein Testament ermöglicht es Dir, Deine letzten Wünsche und Vorstellungen festzuhalten und sicherzustellen, dass Dein Nachlass gemäß Deinen Vorstellungen verteilt wird. Es gibt Dir die Möglichkeit, Deine Angehörigen abzusichern und Streitigkeiten zu vermeiden. Auch wenn es nicht einfach ist, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, ist die rechtzeitige Erstellung eines Testaments ein Akt der Verantwortung und Fürsorge für Deine Liebsten. Wir sagen Dir, was Du dabei beachten musst.
Nein. Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass ein Testament immer von einem Notar beglaubigt und formuliert werden muss. Dabei ist es ein Irrglaube, denn jeder volljährige und geschäftsfähige Bürger kann seinen eigenen letzten Willen selbst zu Hause verfassen. Es ist jedoch wichtig, dass dieser komplett handschriftlich verfasst wird, einschließlich Orts- und Datumsangabe sowie Unterschrift mit Vor- und Nachnamen. Wenn man sich für diese Vorgehensweise entscheidet, ist es ratsam, sich dennoch von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um typische Fehler zu vermeiden, die zur Unwirksamkeit führen könnten. Ein einfach ausgedrucktes Testament mit einer Unterschrift ist hingegen nicht wirksam.
Wenn Du ein Testament verfassen möchtest, ist es wichtig, dass Du es vollständig handschriftlich verfasst und persönlich unterschrieben hast. Als Verfasser, auch Erblasser genannt, legst Du mit Deinem letzten Willen fest, wie Dein Nachlass im Falle Deines Todes geregelt werden soll, welche Personen erben sollen oder wen Du enterbst. Ein Testament wird auch als „Verfügung von Todes wegen“ bezeichnet und gilt sowohl für das Ehegattentestament als auch den Erbvertrag bei unverheirateten Paaren.
Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Notar zur Aufnahme Deines Testaments hinzuzuziehen. Wenn Du jedoch sicherstellen möchtest, dass Dein Wille formgerecht und unanfechtbar niedergelegt ist, empfiehlt es sich, das Testament gemeinsam mit einem Notar aufzusetzen oder ein bereits fertiges Schriftstück bei einem Notar Deines Vertrauens einzureichen. Das bloße Unterschreiben eines vorgefertigten Vordrucks genügt nicht für die gültige Wirksamkeit. Um die einwandfreie Gültigkeit sicherzustellen, muss es außerdem mit dem aktuellen Datum und einer eindeutigen Überschrift wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ versehen sein. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist ein handschriftlicher letzter Wille uneingeschränkt wirksam, unabhängig davon, ob Du ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament verfasst.
Jeder Mensch hat individuelle Bedürfnisse und Wünsche, auch wenn es um den letzten Willen geht. Selbst in den harmonischsten Familien können Erbstreitigkeiten entstehen, wenn der Verstorbene seinen letzten Willen nicht schriftlich festgehalten hat.
Ein Testament (genauso wie ein Erbvertrag) bietet den Angehörigen Schutz vor unerfreulichen, erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Ist keins vorhanden, haben alle Angehörigen Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil, und die individuellen Wünsche und Vorstellungen des Erblassers werden nicht berücksichtigt.
Das Testament ist die richtige Wahl, um die eigenen Absichten und Vorstellungen endgültig festzuhalten, Erben einzusetzen oder Angehörige zu enterben. Mehr zum Pflichtanteil erfährst Du auch in unserem Artikel zum Thema Nachlass und Erbe.
Dein Testament ist gültig, wenn es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehören bestimmte Formvorschriften, je nach Art des Testaments. Bei einem eigenhändigen Testament musst Du es eigenhändig schreiben, mit Datum versehen und unterschreiben. Ein notarielles Testament wird in Anwesenheit eines Notars erstellt und von diesem beurkundet. Zusätzlich sollte Dein letzter Wille klar und eindeutig formuliert sein, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass es den geltenden Gesetzen entspricht und somit gültig ist.
Bei der Erstellung gilt es einige Voraussetzungen zu beachten.
Ohne Deinen letzten Willen gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass das Erbrecht festlegt, wer als nächstes in der Reihe der Erben steht, wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt. Wenn Du Dein Testament selbst verfasst, ist es nur wirksam, wenn Du es vollständig eigenhändig schreibst und unterschreibst. Es reicht nicht aus, es am Computer zu erstellen, auszudrucken und zu unterschreiben. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst Du ein sogenanntes öffentliches Testament von einem Notar aufsetzen lassen.
Obwohl ein eigenhändiges Testament kostengünstiger ist, bietet ein öffentliches Testament nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern es wird auch amtlich verwahrt. Bei einem eigenhändigen Testament ist jeder Finder verpflichtet, es umgehend dem Nachlassgericht zu übergeben, damit die Erben ermittelt werden können. Diese Notwendigkeit entfällt jedoch bei einem öffentlichen Testament, da der Notar das aufgenommene Dokument beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt.
Die gesetzliche Erbfolge basiert auf einem traditionellen Familienbild und ist daher für moderne Partnerschafts- und Familienmodelle möglicherweise nicht die ideale Wahl. Sie stellt nicht explizit fest, wer was erbt. Lediglich der prozentuale Anteil am vererbten Vermögen ist gesetzlich geregelt. Durch testamentarische Regelungen lässt sich oft auch die Erbschaftssteuer deutlich reduzieren.
Es gibt verschiedene Arten und Formvorschriften. Dabei unterscheidet man zwischen dem Einzeltestament und dem Ehegattentestament. Beim Einzeltestament kann jede Person individuell ihr Testament aufsetzen. Auch Ehepartner können ein solches Dokument verfassen. Eine besondere Form des Ehegattentestaments ist das sogenannte Berliner Testament, das aufgrund seiner Beliebtheit einen eigenen Namen erhalten hat. Dabei vereinbaren die Ehepartner, dass zunächst der länger lebende Partner Alleinerbe wird. Erst nach dem Tod beider Ehepartner werden die gemeinsamen Kinder als Erben eingesetzt. Eine Besonderheit beim Ehegattentestament ist, dass die getroffenen Regelungen bis zum Tod des länger lebenden Ehepartners gelten, also über den Tod des zuerst verstorbenen Ehepartners hinaus.
Die Kosten für ein Testament können je nach Art des Testaments und dem gewählten Vorgehen variieren. Ein eigenhändig verfasstes Testament ist grundsätzlich kostenlos, da es von Dir selbst erstellt wird. Für ein notarielles Testament fallen jedoch Gebühren an, die sich nach dem Wert Deines Vermögens richten. Die genauen Kosten können unterschiedlich sein und hängen auch von der Honorarordnung für Notare ab.
Über die Kosten entscheidet hauptsächlich der Wert Deines Nachlasses. Wenn Du ein Einzeltestament erstellst, wird es mit einer 1,0-fachen Gebühr berechnet, während für gemeinschaftliche Testamente oder Erbverträge eine 2,0-fache Gebühr anfällt. Je größer Dein Erbe ist und je höher der Wert, desto höher fallen auch die Kosten für die notarielle Erstellung aus. Hier findest Du die aktuellen Gebührensätze für Notare.
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Ein Testament ist eine wichtige Urkunde, die bestimmten formalen Voraussetzungen unterliegt. Um ein gültiges privates Testament zu erstellen, musst Du es eigenhändig von Hand schreiben und unterschreiben. Außerdem sollten Ort und Datum nicht vergessen werden.
Damit es rechtswirksam ist, musst Du zum Zeitpunkt der Erstellung testierfähig sein. Wenn Du Fragen oder Zweifel hast, besteht auch die Möglichkeit, ein öffentliches Testament zu errichten, das von einem Notar aufgenommen wird.
Um Deinen eigenen letzten Willen zu verfassen, hast Du zwei Möglichkeiten: Entweder Du lässt ihn notariell aufnehmen (öffentliches Testament) oder Du verfasst ihn handschriftlich und unterschreibst ihn eigenhändig (privates Testament). Eine Online-Vorlage auszudrucken und nur zu unterschreiben reicht nicht aus. Wenn Du ein Online-Vorlage nutzt, musst Du diese unbedingt noch einmal händisch abschreiben, damit sie Gültigkeit erhält.
Wenn Du sicherstellen möchtest, dass Dein letzter Wille nicht nur formell korrekt, sondern auch neutral und effektiv umgesetzt wird, kannst Du die Testamentsvollstreckung anordnen. Der Testamentsvollstrecker übernimmt die Verwaltung des Nachlasses und regelt die Verteilung des hinterlassenen Vermögens, einschließlich etwaiger Vermächtnisse gemäß Deinem letzten Willen. Für einen begrenzten Zeitraum tritt er an die Stelle der Erben und verfügt über sämtliche Vermögenswerte der Erbschaft. In der Regel werden Notare oder Anwälte als Testamentsvollstrecker bestellt. Wenn Du ein öffentliches Testament erstellt hast, wird häufig der unterzeichnende Notar auch als Testamentsvollstrecker benannt, wobei auch die erforderlichen Befugnisse festgelegt werden.
In der Regel ist ein letzter Wille nicht dazu geeignet, die eigene Beerdigung zu regeln. Oftmals wird angenommen, dass es die richtige Form dafür sein könnte, jedoch ist nicht immer sichergestellt, dass das Testament bereits vor der Beisetzung des Verstorbenen eröffnet wird. Unter Umständen werden die Bestattungswünsche des Verstorbenen nicht umgesetzt, da die Erben oder die benannten Bevollmächtigten keine Möglichkeit hatten, von den Bestattungswünschen Kenntnis zu nehmen und die bevorzugte Bestattungsart des Verstorbenen auszuwählen. Aus diesem Grund empfehlen wir, die eigene Beerdigung im Rahmen der Bestattungsvorsorge mit einer Bestattungsverfügung zu regeln.
Darüber hinaus wird es immer wichtiger, auch den digitalen Nachlass zu regeln, da das Internet und Online-Dienste eine zunehmende Rolle im Leben vieler Menschen einnehmen. Um den digitalen Nachlass zu regeln, empfiehlt es sich, eine tabellarische Aufstellung aller genutzten sozialen Netzwerke, Onlinehändler und anderer Onlinedienste anzufertigen, bei denen Du ein Nutzerkonto hast.